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Anspruchsberechtigung
Das Angebot der Hamelner Tafel e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Orientierungspunkt für o. g. Transferleistungen ist der Regelsatz, der zur Zeit beträgt:
| Alleinstehende | 359,00 € |
| Ehepaare | 682,00 € |
| Kinder bis 6 Jahre | 215,00 € |
| Kinder 7-14 Jahre | 251,00 € |
| Kinder 15-25 Jahre | 287,00 € |
Wir benötigen für die Ausstellung eines Kundenausweises z. B. den zeitlich aktuellen Bescheid des Jobcenters oder den Bescheid über Grundsicherung vom Sozialamt des Landkreises.